IG Metall Celle-Lüneburg
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29.03.2024, 14:03 Uhr

Tarifrunde textile Dienste

Textile Dienste: Arbeitgeber blockieren

  • 17.02.2020
  • cb
  • Aktuelles

Auch die zweite Tarifverhandlung endet ohne Ergebnis. Für die Reduzierung der Arbeitszeit auf 37 Stun-den verlangten die Arbeitgeber einen Verzicht auf angemessene Lohnerhöhungen. Wir fordern Entgelterhöhungen um 5 %. Gegen Mitternacht war klar: die Arbeitgeber bieten keinen fairen Kompromiss. Wir bleiben dabei, wir wollen einen Tarifabschluss, aber nicht um jeden Preis. Es gibt noch eine letzte Chance für die Arbeitgeber Warnstreiks in der Branche zu verhindern.

Dafür müssen sich die Arbeitgeber beim 3. Verhandlungstermin Ende Februar deutlich bewegen.
In den Betrieben werden jetzt Warnstreiks ab dem 2. März vorbereitet. Die Arbeitgeber müssen erkennen, dass wir bereit sind für unsere Forderungen auch zu kämpfen.

Ausgangslage
In dem Tarifvertrag zur Förderung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit ist geregelt, dass die tarifliche Arbeitszeit von Ost 39 Stunden und West 37 Stunden auf 38 Stunden pro Woche gesamtdeutsch festgelegt wird. Dieser Tarifvertrag läuft zum 29. Februar 2020 ohne Nachwirkung aus. Bleibt das so, blockieren die Arbeitgeber, würde im Westen wieder 37 Stunden gearbeitet, im Osten aber 39 Stunden.


Nachbindung und Nachwirkung ab dem 1. März 2020
Sollte es nicht gelingen mit dem Arbeitgeberverband einen Tarifabschluss zu vereinbaren, treten die gekündigten Tarifverträge wie z.B. Lohn- und Gehaltstarifverträge in Nachwirkung (anders als der oben genannte Tarifvertrag), d. h. sie gelten für Mitglieder der IG Metall weiter.
Erhöhungen gibt es dann nicht mehr. Der Tarifvertrag Altersteilzeit läuft ohne Nachwirkung aus, d.h. neue Altersteilzeitverträge sind nicht mehr möglich. Bestehende Verträge gelten weiter.


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