Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erhöhen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Qualifizierung und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen knüpfen Übergangsregelungen bei der gesetzlichen Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld schaffen 4-Tage-Woche zur Beschäftigungssicherung und Qualifizierung verhandeln
Der Leiter des IG Metall-Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger, ruft Politik und Arbeitgeber dazu auf, Perspektiven für langfristig sichere Arbeitsplätze zu schaffen:
„Angesichts des stärksten wirtschaftlichen Einbruchs seit 90 Jahren fordern wir, die Kurzarbeit fortzuführen und weiterzuentwickeln. Der Weg aus der Rezession wird lang, zahllose Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Die Beschäftigten brauchen eine Brücke, die dauerhaft durch diese Krise trägt. Wir arbeiten in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt an vielen betriebsbezogenen Lösungen, um die schlimmsten Folgen der Corona-Krise für die Beschäftigten zu vermeiden. Dabei haben sich die Regelungen beim Kurzarbeitergeld bewährt. Dies hat erheblich dazu beigetragen, dass die Unternehmen Beschäftigte als Fachkräfte halten konnten – zu beiderseitigem Nutzen“, erklärt Gröger.
Zahlen des Info Instituts bestätigen, dass sich bundesweit mehr als ein Drittel der Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie im Juli 2020 in Kurzarbeit befanden. Letzte Umfragen Mitte des Jahres ergaben für den IG Metall-Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, dass rd. 70 Prozent der Betriebe in Kurzarbeit waren und dadurch 40 Prozent der Arbeitszeit entfielen.
Um weiterhin Abhilfe zu schaffen hat die IG Metall jetzt in einer Petition Vorschläge zur Beschäftigungssicherung und Qualifizierung formuliert, die sich an die Bundeskanzlerin, die Mitglieder des Bundeskabinetts und die Mitglieder des Bundestages richtet. Zahlreiche Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende großer Unternehmen haben diese Petition bereits unterzeichnet.
In dieser Petition fordert die Gewerkschaft, die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zu erhöhen. Auch die Erleichterungen beim Zugang müssten verlängert werden. „Mit Kurzarbeit sind Millionen von Arbeitsplätzen gesichert worden. Die Fortführung verschafft Beschäftigten wie Unternehmen Planungssicherheit.“
Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber sollte beibehalten werden. Dies ist aber aus Sicht der IG Metall an Bedingungen zu knüpfen: Eine Erstattung zu 100 Prozent sollte es nur geben, wenn ein Qualifizierungsplan vorgelegt wird. „Die Kurzarbeit muss genutzt werden, um Belegschaften langfristig für die digitale Arbeitswelt und den ökologischen Umbau der Wirtschaft fit zu machen“, sagt Gröger. Dabei sollten auch Qualifizierungsmaßnahmen zum Techniker oder zum Meister berücksichtigt werden.
„Zudem ist die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen während der Kurzarbeit zu koppeln. Die Corona-Krise darf nicht zum Anlass genommen werden, Beschäftigte auf die Straße zu setzen“, fügt er hinzu.
Für die gesetzliche Aufzahlung zum Kurzarbeitergeld fordert die IG Metall Übergangsregelungen. Damit soll verhindert werden, dass die Beschäftigten ab dem 1. Januar 2021 von einem Tag auf den anderen von 80 oder 87 Prozent ihres Nettoentgelts auf 60 oder 67 Prozent zurückfallen. Zudem sollten sämtliche Zuschüsse für die Beschäftigten steuerfrei gestellt werden.
Des Weiteren bringt die IG Metall darüber hinaus eine 4-Tage-Woche zur Beschäftigungssicherung ins Gespräch. Eine solche Arbeitszeitreduzierung kann auch in mittelständischen und kleinen Unternehmen zur Anwendung kommen, um dem grundsätzlichen Wandel in der Arbeitswelt zu begegnen. „Denn bereits vor Corona haben wir uns in einem tiefgreifenden Strukturwandel befunden. Die Pandemie wirkt jetzt wie ein Brennglas und macht umso deutlicher, wie dringend die Herausforderungen der Digitalisierung, der Energiewende und des Klimawandels von allen bewältigt und gestaltet werden müssen“, so Gröger zu den langfristigen Themen.
Die Vergangenheit hat gezeigt: „die mit einer 4-Tage-Woche einhergehende Arbeitszeitverkürzung ist ein wirksames Instrument, um Arbeit neu zu verteilen und damit Beschäftigung in der Krise zu sichern. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können neben der Arbeitsplatzsicherheit auch Entlastung erfahren oder den fünften Tag zur beruflichen Weiterqualifizierung nutzen. Eine reduzierte Arbeitszeit könnte hierfür Ressourcen schaffen, sowohl für Qualifikation als auch für Investitionen.“
„Notwendig ist zudem ein Entgeltausgleich“, erklärt der Gewerkschafter, „denn die Lasten können nicht allein von den Beschäftigten getragen werden. Auch die Unternehmen können profitieren, durch Produktivitätssteigerung sowie zufriedene Beschäftigte. Und sie können Fachkräfte halten.“