IG Metall Celle-Lüneburg
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19.03.2024, 03:03 Uhr

DGB-Rechtsschutz

Rechtsschutz ist unsere Stärke

Eine unserer Kernleistungen ist der Rechtsschutz. Wir beraten unsere Mitglieder zu allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts und ziehen mit ihnen notfalls vor Gericht. Die anwaltliche Vertretung übernimmt dann die DGB Rechtsschutz GmbH. Bei arbeits- und sozialrechtlichen Auseinandersetzungen ist die DGB Rechtsschutz GmbH die größte Anbieterin Deutschlands. Diese Dienstleistung ist für unsere Mitglieder kostenlos. Wenn es nötig ist, gehen wir durch alle Instanzen.

Der erste Weg geht immer zur IG Metall in Celle oder in Lüneburg.
Wer in Erwägung zieht, sich anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen, muss sich zunächst an eines unserer Büros wenden. Die erste Beratung übernehmen unsere Gewerkschaftssekretäre und die Bevollmächtigten. Sie kennen in vielen Betrieben die handelnden Personen und können somitoftmals direkt Lösungen anbieten. Gibt es auf diesem Wege keine Lösung, wird der DGB-Rechtsschutz eingeschaltet.

Wenn es um Einkommen, Urlaub, Kündigung, Mutterschutz, betriebliche Altersversorgung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis geht, ist die DGB-Rechtsschutz GmbH für unsere Mitglieder da. Sie berät kompetent zur Renten-, Erwerbslosen- oder der gesetzlichen Krankenversicherung.  Für Rechtsschutzfälle, die aus organisatorischer und agitatorischer Tätigkeit entstehen, besteht keine Karenzzeit. In allen anderen Fällen können Mitglieder den Rechtsschutz ab einer dreimonatigen Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.

Normalerweise arbeiten wir den Niederlassungen des DGB-Rechtsschutz in Lüneburg und Hannover zusammen. Welche Niederlassung zuständig ist, hängt davon ab, welches Arbeitsgericht zuständig ist. Das wiederum ergibt sich aus dem Sitz bzw. Wohnort des Beklagten.  

Auch Solo-Selbstständige stehen mit der IG Metall nicht alleine da, wenn es ernst wird. Müssen zum Beispiel Ansprüche auf Honorare oder Werklöhne gerichtlich durchgesetzt werden, übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 100 000 Euro. Aber auch Schadensersatzansprüche und Konventionalstrafen sind abgedeckt - jeweils bis zu einer Höhe von 30 000 Euro. Im Sozialrecht werden Solo-Selbstständige ebenfalls von der IG Metall vertreten - also gegenüber Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder der Bundesagentur für Arbeit.

Übrigens: Mitglieder, die im Ausland arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf Rechtsschutz. Der Europäische Metallgewerkschaftbund (EMB) bietet bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr Beratungsleistungen an.


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